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Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit)

Im Bereich der Zeitarbeit unterstützen MitarbeiterInnen der ASP PERSONALDIENSTLEISTUNGEN GmbH Großunternehmen, mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe sowie sonstige Dienstleister (Ärzte, Juristen, Architekten etc.). Die dort tätigen MitarbeiterInnen sind bei ASP angestellt.

Für den Entleiher hat der Einsatz von Arbeitnehmern nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) den Vorteil, dass sie flexibel auf Schwankungen bei der Auftragslage reagieren können. Das Instrument der Zeitarbeit ermöglicht es somit Unternehmen, flexibler, effizienter und damit auch kostengünstiger zu arbeiten.

MitarbeiterInnen, die im Rahmen der Zeitarbeit bei ASP beschäftigt werden, zeichnen sich durch ein hohes Maß an Flexibilität aus. Sie sind es gewohnt, sich auf ständige Veränderungen hinsichtlich des Arbeitsplatzes einzustellen.

Die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wurde ASP seitens der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen, erteilt.